GEG-Sanierungspflicht: Auswirkungen auf Eigentümer:innen und Baufinanzierung

GEG-Sanierungspflicht: Auswirkungen auf Eigentümer:innen und Baufinanzierung

GEG-Sanierungspflicht: Auswirkungen auf Eigentümer:innen und Baufinanzierung

GEG-Sanierungspflicht: Auswirkungen auf Eigentümer:innen und Baufinanzierung

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) wurden in Deutschland 2020 klare Vorgaben geschaffen, um den Energieverbrauch von Gebäuden im Zuge von Neubau und Sanierungen zu senken und die CO₂-Emissionen nachhaltig zu reduzieren. 2024 gab es umfassende Neuregelungen, die dem Gesetz den Beinamen „Heizungsgesetz“ mitgaben. Diese Neuregelung umfasst etwa die Vorgabe, dass nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung im Sommer 2028 jede neu eingebaute Heizungsanlage zu mindestens 65% aus erneuerbaren Energien betrieben werden soll.

Ein zentrales Element des Gesetzes ist die GEG-Sanierungspflicht, die  Bestandsgebäude betrifft. Auch für Neubauten gibt es Vorgaben hinsichtlich der Energieeffizienz, die diese Gebäude nach Fertigstellung erreichen sollen. Ebenfalls geregelt sind Vorgaben zur Vorlage von Energieverbrauchs- und Energiebedarfsausweisen bei Vermietung und Verkauf.

In diesem Beitrag erfährst du, was die GEG-Sanierungspflicht bedeutet, welche Auswirkungen sie auf Eigentümer von älteren Bestandsgebäuden und die Baufinanzierungsbranche hat und welche Vorteile energetische Sanierungen mit sich bringen.

15.10.2024

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10 Minuten

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Tina Hausmann

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Head of Marketing

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Was ist die GEG-Sanierungspflicht?

Die GEG-Sanierungspflicht regelt, dass Eigentümer von Bestandsgebäuden bestimmte energetische Mindeststandards einhalten müssen, sobald größere Modernisierungen oder Sanierungen durchgeführt werden. Dabei gibt es zeitliche Vorgaben zur Umsetzung. Ziel des Gesetzes ist es, den Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen im Gebäudesektor schrittweise zu senken und den Anteil erneuerbarer Energien im Gebäudesektor deutlich zu erhöhen, um die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen. Eine Sanierungspflicht im Begriffssinne gibt es dabei nicht.

Das Gebäudeenergiegesetz verpflichtet dabei Eigentümer von Bestandsgebäuden, bei umfassenden Sanierungen – etwa bei der Erneuerung von Heizungsanlagen oder der Dämmung von Dächern und Fassaden – energieeffiziente Maßnahmen umzusetzen. Vor allem bei Gebäuden, die vor 1978 errichtet wurden und energetisch rückständig sind, besteht Handlungsbedarf. Diese Gebäude müssen bei Sanierungen auf den aktuellen Stand der Energieeffizienz gebracht werden.

Was bedeutet die GEG-Sanierungspflicht für Eigentümer?

Für Eigentümer von Bestandsgebäuden stellt die GEG-Sanierungspflicht eine Herausforderung dar, da energetische Sanierungen oft hohe Kosten verursachen. Dies betrifft insbesondere Altbauten und Gebäude mit einem Baujahr vor 1978, bei denen die Dämmung oder die Heiztechnik oft unzureichend oder veraltet sind und die dringend modernisiert werden müssen, um Energiekosten und Emissionen zu senken. Zu den Maßnahmen, die häufig erforderlich sind, zählen die Erneuerung von Fenstern, die Dämmung der Außenwände und des Dachs sowie der Austausch alter Heizsysteme.

Dennoch bieten energetische Sanierungen auch erhebliche Vorteile. Zum einen profitieren Eigentümer langfristig von niedrigeren Energiekosten, da ein effizienteres Gebäude weniger Energie für Heizung und Warmwasser benötigt. Zum anderen können energetische Maßnahmen den Wert einer Immobilie signifikant steigern. In Zeiten steigender Energiekosten sind energieeffiziente Immobilien bei Käufern und Mietern besonders gefragt. Darüber hinaus gibt es staatliche Förderprogramme, wie z. B. Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die die finanzielle Belastung der Eigentümer im Zuge von Sanierungen reduzieren können.

Für Vermieter ergibt sich zudem die Möglichkeit, einen Teil der Sanierungskosten auf die Mieter umzulegen, was durch die sogenannte Modernisierungsumlage geregelt wird. Allerdings sind dabei gesetzliche Obergrenzen zu beachten, die sicherstellen, dass Mieter durch energetische Modernisierungen nicht übermäßig belastet werden.

Auswirkungen auf die Baufinanzierungsbranche

Die GEG-Sanierungspflicht wirkt sich auch auf die Baufinanzierungsbranche aus. Da energetische Sanierungen oft mit hohen Investitionen verbunden sind, wächst die Nachfrage nach maßgeschneiderten Finanzierungsmodellen, die speziell auf die energetische Modernisierung von Bestandsgebäuden zugeschnitten sind. Banken und Finanzdienstleister müssen reagieren und passende Angebote entwickeln, die neben der klassischen Baufinanzierung auch Förderprogramme und nachhaltige Finanzierungsmodelle berücksichtigen.

Grüne Finanzprodukte, die sich auf energieeffizientes Bauen und Sanieren spezialisieren, gewinnen an Bedeutung. Diese Darlehen bieten häufig bessere Konditionen für umweltfreundliche Projekte und unterstützen somit die Ziele des GEG. Auch Baufinanzierungsberater müssen zunehmend die energetischen Standards der Immobilien bewerten und in ihre Beratung einfließen lassen, um sicherzustellen, dass die Finanzierungsmodelle den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden.

Für die Baufinanzierungsbranche ergibt sich dadurch eine Chance, ihr Portfolio um nachhaltige Produkte zu erweitern und damit eine größere Zielgruppe anzusprechen. Gleichzeitig wird die Zusammenarbeit mit öffentlichen Förderinstituten, wie der KfW, wichtiger, um Kunden eine umfassende Finanzierungslösung für energetische Sanierungen anbieten zu können.

Ausblick auf die nächsten Jahre: Was bedeutet das GEG Sanierungsgesetz für die Zukunft?

In den kommenden Jahren wird die GEG-Sanierungspflicht voraussichtlich weiter verschärft, um die Klimaziele der Bundesregierung zu erreichen. Die Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien und zur Erhöhung der Energieeffizienz in Bestandsgebäuden wird verstärkt in den Fokus rücken. Das bedeutet, dass Eigentümer von älteren und oder energieineffizienten langfristig nicht umhin kommen, ihre Gebäude energetisch auf den neuesten Stand zu bringen.

Auch die Fördermöglichkeiten werden sich weiterentwickeln. So ist zu erwarten, dass die finanzielle Unterstützung für energetische Sanierungen ausgeweitet wird, um die Belastung für Eigentümer zu minimieren und gleichzeitig die Energiewende im Gebäudesektor voranzutreiben. In diesem Zusammenhang wird auch die Digitalisierung des Bau- und Immobiliensektors eine immer wichtigere Rolle spielen. Neben modernen und effizienten Sanierungsmaßnahmen können smarte Heiz- und Energiesysteme, die den Energieverbrauch in Gebäuden automatisiert steuern und optimieren, in Zukunft verstärkt eingesetzt werden.

Insgesamt wird die Sanierungspflicht dazu beitragen, den Wert und die Attraktivität von Bestandsimmobilien zu steigern. Energieeffizienz wird mehr und mehr zu einem entscheidenden Kriterium für die Bewertung von Immobilien. Wer frühzeitig in die energetische Modernisierung investiert, kann langfristig nicht nur Kosten sparen, sondern auch von steigenden Immobilienwerten profitieren.

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Fazit

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Die GEG-Sanierungspflicht stellt Eigentümer von Bestandsgebäuden vor Herausforderungen, bietet aber auch erhebliche Chancen. Durch energetische Sanierungen lassen sich langfristig Energiekosten senken, der Wert von Immobilien steigern und gesetzliche Vorgaben erfüllen. Die Baufinanzierungsbranche muss sich anpassen und innovative Finanzierungsmodelle entwickeln, um den wachsenden Bedarf an Sanierungsdarlehen zu decken. In den kommenden Jahren wird die energetische Modernisierung von Bestandsgebäuden weiter an Bedeutung gewinnen – und damit auch die Notwendigkeit, nachhaltige und zukunftsorientierte Maßnahmen umzusetzen. Dabei können Fördermittelprogramme eine wertvolle Unterstützung leisten. 

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