Heizkostenabrechnung nach der Sanierung – Umlagefähigkeit, Verteilung, Transparenz

Heizkostenabrechnung nach der Sanierung – Umlagefähigkeit, Verteilung, Transparenz

Heizkostenabrechnung nach der Sanierung – Umlagefähigkeit, Verteilung, Transparenz

Heizkostenabrechnung nach der Sanierung – Umlagefähigkeit, Verteilung, Transparenz

Ein Leitfaden für Portfoliohalter:innen und Vermieter:innen zur energetischen Sanierung, ihren Auswirkungen auf die Betriebskostenabrechnung und die ESG-relevante Lebensqualität der Mieter:innen – inklusive Beispielrechnungen und Planungshilfe mit viadukt.

13.06.2025

13.06.2025

10 Minuten

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Autor:in

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Felix Evels

Felix Evels

Ingenieur und Energiemanager

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Grundlagen der Betriebskostenabrechnung

Die Betriebskostenabrechnung bildet die Grundlage für die transparente Aufteilung laufender Nebenkosten zwischen Mieter:innen und Vermieter:in. Sie umfasst unter anderem:

Typische umlagefähige Kosten:

  • Heizkosten

  • Warmwasserkosten

  • Wartungskosten für Heizanlagen

  • Schornsteinfeger, Abgasmessung

  • Allgemeinstrom

  • Grundsteuer, Gebäudereinigung, Gartenpflege

Nicht umlagefähige Kosten:

  • Reparaturen und Instandhaltung

  • Verwaltungskosten

  • Rücklagenbildung

Die Umlage erfolgt meist nach Wohnfläche und Verbrauch (bei Heizkosten anteilig gemäß Heizkostenverordnung).

Energetische Sanierung: Einfluss auf Vermieter- und Mieterseite

Energetische Sanierungen (z. B. Dämmung, Heizungsmodernisierung, PV-Anlage) haben sowohl auf die Warmmiete als auch auf die Betriebskostenstruktur Einfluss:

Aus Sicht der Vermieter:innen:

  • Investitionskosten können teilweise über die Modernisierungsumlage gem. § 559 BGB (bis zu 8 % p.a.) umgelegt werden

  • Langfristige Senkung von Leerstandsrisiken und Verbesserung der ESG-Kennzahlen

  • Höhere Transparenz und Planbarkeit durch digitale Tools wie viadukt

Aus Sicht der Mieter:innen:

  • Mögliche Mehrbelastung durch Mieterhöhung (z. B. 2–3€/m² durch Modernisierung)

  • Deutlich geringere Energiekosten (insbesondere bei alten Heizanlagen)

  • Verbesserter Wohnkomfort und Raumklima (Lebensqualität = ESG Kriterium)

Beispiel: Einsparungen durch Sanierung eines Mehrfamilienhauses

Szenario: MFH mit 400 m² Wohnfläche, zentrale Gasheizung wird durch Luft-Wärmepumpe ersetzt, zusätzliche Kellerdeckendämmung

Die folgenden Tabellen zeigen, wie sich energetische Sanierungen auf die monatlichen Kosten für Mieter:innen und Vermieter:innen auswirken – sowohl absolut (für das Gesamtgebäude) als auch umgerechnet auf den Quadratmeter Wohnfläche.

Die Werte stellen jeweils die Veränderung gegenüber dem Zustand vor der Sanierung dar – also Einsparungen oder Mehrkosten, die durch die Modernisierungsmaßnahme entstanden sind. Einsparungen bedeuten Kostensenkungen und sind positiv, Mehrkosten bedeuten Kostensteigerungen und fließen negativ in die Bilanz. Die Darstellung erlaubt eine differenzierte Bewertung der Maßnahmenwirkung für beide Seiten.

Aus Sicht der Mieter:innen entstehen zunächst zusätzliche Kosten durch die Modernisierungsumlage, gleichzeitig sinken jedoch die Energiekosten und Wartungsausgaben. Daraus ergibt sich eine spürbare Nettoersparnis – bei gleichzeitig besserer CO₂-Bilanz und verbessertem Raumklima.

Für Vermieter:innen lässt sich die Investition teilweise über die zulässige Modernisierungsumlage refinanzieren. Unter Berücksichtigung von Reinvestitionen, Instandhaltung und CO₂-Kosten ergibt sich ein positiver monatlicher Saldo. Langfristig wirkt sich die Sanierung auch wertsteigernd auf das Gebäude aus.

Die Werte basieren auf einer modellhaften Berechnung mit viadukt unter Annahme marktüblicher Investitions- und Betriebskosten sowie Einsparpotenziale durch moderne Heiztechnik.


Für deine Mieter:innen

Gesamtgebäude €/Monat

Pro m² €/Monat

Energiekostenersparnis

524 €

1,31 €

Mehrkosten für Wartung

28 €

0,07 €

CO₂-Kostenersparnis

3 €

0,0075 €

Modernisierungsumlage

254 €

0,64 €

Ersparnis

244 €

0,61 €


Für dich als Vermietender

Gesamtgebäude €/Monat

Pro m² €/Monat

Modernisierungsumlage

254 €

0,64 €

Mehrkosten für Reparatur

2 €

0,005 €

Mehrkosten Reinvestitionen

77 €

0,19 €

CO₂-Kostenersparnis

51 €

0,13 €

Saldo(o. Steuervorteil)

226 €

0,57 €

mögliche Wertsteigerung

51.259 €

128,15 €


Kostendeckung

12 Jahre

Investitionsrendite

8,92%

Entwicklung nach 25 Jahren

+50.820 €




Trotz einer möglichen Mieterhöhung durch die Modernisierungsumlage verbessert sich die monatliche Gesamtkostenstruktur für Mieter:innen: Die Einsparungen bei Energie-, Wartungs- und CO₂-Kosten übersteigen im Beispiel die Mehrbelastung – es entsteht eine spürbare Nettoersparnis. Zusätzlich profitieren die Mieter:innen von besserem Raumklima, höherem Wohnkomfort und einer nachhaltigeren Energiebilanz.

Auch für Vermieter:innen rechnet sich die Sanierung: Ein Teil der Investition lässt sich über die Umlage refinanzieren, gleichzeitig sinken Betriebs- und Instandhaltungskosten. Die CO₂-Bilanz verbessert sich, der Immobilienwert steigt – und das ESG-Profil Ihres Portfolios gleich mit.

💡 Wie genau sich eine Sanierung auf Ihr Gebäude auswirkt – inklusive Investitionskosten, Fördermittel, Umlagefähigkeit und Energieeinsparungen – können Sie direkt mit viadukt berechnen. Damit haben Sie alle Informationen für Ihre nächste Betriebskostenabrechnung auf einen Blick.

Besonderheiten bei der Heizkostenabrechnung nach Sanierung

Nach einer energetischen Sanierung ändern sich oft die Verbrauchsstruktur und damit auch die Verteilungsschlüssel:

  • Neue Heizsysteme (z. B. WP mit PV) verursachen weniger direkte Brennstoffkosten

  • Verbrauchsbasierte Umlagen können sinken

  • Neue Umlagepositionen können entstehen (z. B. für PV-Eigenverbrauch zur Heizungsunterstützung)

  • Reparatur- und Wartungskosten ändern sich je nach Technik

Diese Veränderungen sollten klar und nachvollziehbar in der Betriebskostenabrechnung dokumentiert werden.

viadukt

Fazit

Fazit

Fazit

Fazit

Sanieren lohnt sich – für beide Seiten

Auch wenn energetische Sanierungen zu kurzfristigen Mehrkosten führen können, ist die langfristige Entlastung und ESG Wirkung für Vermieter:innen wie Mieter:innen deutlich. Wichtig sind eine:

  • Transparente Planung der energetischen Maßnahmen

  • Faire Verteilung der Kosten

  • Nachvollziehbare Kommunikation mit den Mieter:innen

Tools wie viadukt unterstützen nicht nur bei der technischen Planung und Fördermittelbeantragung, sondern berechnen auch die Veränderungen der Betriebskostenstruktur, machen Modernisierungsumlagen nachvollziehbar und zeigen die ESG Wirkung auf Portfolioebene.

Jetzt berechnen, wie sich energetische Sanierungen konkret auf Ihre Betriebskostenstruktur auswirken: → app.viadukt

Häufig gestellte Fragen

Welche Kosten sind laut Betriebskostenverordnung umlagefähig?

Umlagefähig sind unter anderem Heizkosten, Warmwasser, Wartung von Heizungsanlagen, Schornsteinfegergebühren, Grundsteuer und Hausreinigung. Reparaturen, Verwaltungskosten oder Rücklagenbildung sind dagegen nicht umlagefähig.

Was regelt die zweite Betriebskostenverordnung (BetrKV)?

Die Betriebskostenverordnung legt fest, welche Kostenarten auf Mieter:innen umgelegt werden dürfen. Sie bildet die rechtliche Grundlage für die Betriebskostenabrechnung. Die zweite Fassung konkretisiert und erweitert die ursprüngliche Regelung.

Muss die Heizkostenabrechnung vollständig verbrauchsabhängig sein?

Nein. Nach der Heizkostenverordnung müssen mindestens 50 %, maximal 70 % der Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Der Rest wird nach Wohnfläche oder anderen Verteilerschlüsseln aufgeteilt.

Wie berechnet sich die Heizkostenabrechnung für Mieter:innen?

Die Abrechnung besteht aus einem Grundkostenanteil (z. B. nach Wohnfläche) und einem Verbrauchsanteil (z. B. laut Wärmemengenzähler). Nach einer Sanierung kann sich die Aufteilung verändern, z. B. bei Umstellung auf Wärmepumpe mit Photovoltaik.

Bis wann muss die Heizkostenabrechnung 2024 den Mieter:innen vorliegen?

Spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums – also meist zum 31.12. des Jahres, wenn das Abrechnungsjahr dem Kalenderjahr entspricht.

Was kostet eine Heizkostenabrechnung durch Anbieter wie ista?

Die Kosten variieren je nach Objektgröße und Anbieter, liegen aber oft bei 20–50 € pro Wohnung und Jahr.

Können die Kosten für eine Wärmepumpe auf die Mieter:innen umgelegt werden?

Teilweise ja: Stromkosten und Wartungskosten für die Wärmepumpe sind umlagefähig, ebenso anteilige Betriebskosten für unterstützende PV-Anlagen. Die Investitionskosten können über die Modernisierungsumlage (§ 559 BGB) mit max. 10% p.a. auf die Jahresmiete umgelegt werden.

Häufig gestellte Fragen

Welche Kosten sind laut Betriebskostenverordnung umlagefähig?

Umlagefähig sind unter anderem Heizkosten, Warmwasser, Wartung von Heizungsanlagen, Schornsteinfegergebühren, Grundsteuer und Hausreinigung. Reparaturen, Verwaltungskosten oder Rücklagenbildung sind dagegen nicht umlagefähig.

Was regelt die zweite Betriebskostenverordnung (BetrKV)?

Die Betriebskostenverordnung legt fest, welche Kostenarten auf Mieter:innen umgelegt werden dürfen. Sie bildet die rechtliche Grundlage für die Betriebskostenabrechnung. Die zweite Fassung konkretisiert und erweitert die ursprüngliche Regelung.

Muss die Heizkostenabrechnung vollständig verbrauchsabhängig sein?

Nein. Nach der Heizkostenverordnung müssen mindestens 50 %, maximal 70 % der Heizkosten verbrauchsabhängig abgerechnet werden. Der Rest wird nach Wohnfläche oder anderen Verteilerschlüsseln aufgeteilt.

Wie berechnet sich die Heizkostenabrechnung für Mieter:innen?

Die Abrechnung besteht aus einem Grundkostenanteil (z. B. nach Wohnfläche) und einem Verbrauchsanteil (z. B. laut Wärmemengenzähler). Nach einer Sanierung kann sich die Aufteilung verändern, z. B. bei Umstellung auf Wärmepumpe mit Photovoltaik.

Bis wann muss die Heizkostenabrechnung 2024 den Mieter:innen vorliegen?

Spätestens 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums – also meist zum 31.12. des Jahres, wenn das Abrechnungsjahr dem Kalenderjahr entspricht.

Was kostet eine Heizkostenabrechnung durch Anbieter wie ista?

Die Kosten variieren je nach Objektgröße und Anbieter, liegen aber oft bei 20–50 € pro Wohnung und Jahr.

Können die Kosten für eine Wärmepumpe auf die Mieter:innen umgelegt werden?

Teilweise ja: Stromkosten und Wartungskosten für die Wärmepumpe sind umlagefähig, ebenso anteilige Betriebskosten für unterstützende PV-Anlagen. Die Investitionskosten können über die Modernisierungsumlage (§ 559 BGB) mit max. 10% p.a. auf die Jahresmiete umgelegt werden.

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